Der Gastwirt

Berufsbezeichnungen

Gastwirt und Gastwirtin,   Wirt – (veraltet) Wirth,   Dorfwirt – (veraltet) Leitgeb,   Gastgeber,   Gasthalter,
Schenkwirt,   Schenker,  Schankwirt,   Mundschenk,   Gassenwirt,   Kaschemmenwirt,    Kneipenwirt,   Kretschambesitzer,   Kretschmer,   Krüger,   Tabagist,   Taferner,   Taverner

Gastwirt in anderen Sprachen

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Albanisch:hanxhi
Bulgarisch:кръчмар
Dänisch:kroværten
Englisch:Innkeeper, restaurant manager, restaurateur
Esperanto:Gastejo
Finnisch:majatalonisäntä
Französisch:Aubergiste
Griechisch:Ιδιοκτήτης
Isländisch:Gistiheimili
Italienisch:Locandiere
Latein:cauponi
Niederländisch:Herbergier, Gastvrouw
Polnisch:Karczmarz
Portugiesisch:Guardião do estaleiro
Rumänisch:Hangiu
Russisch:Хранительница гостиницы
Slowakisch:hostinský
Slowenisch:Gostilničar
Spanisch:Posadero
Tschechisch:Hostinský
Türkisch:hancı
Ungarisch:Fogadós

Berufsfamilie:   Service
Spezialisierungen:  Schenkwirt (Bier und Weinschenk)
verwandte Berufe: Hotelier, Kellner, Gastronom


Der Gastwirt, im alten Sinne von ‚Kost und Logis‘,
hat sich umgangssprachlich schon länger vermischt mit denen, die lediglich für Bewirtung sorgen.

Gastwirt, eine Person, die Reisende in ihrem Hause, der Gastwirtschaft, gewerbsmäßig beherbergt. Die einfachsten Gastwirtschaften, besonders für reisende Handwerksburschen, sind die Herbergen; unter Gasthöfen, Gasthäusern versteht man gegenwärtig meist Gastwirtschaften für kleinen Betrieb, für den Verkehr der Umgegend, während dem großen Verkehr die Hotels dienen.

Gastwirt, Schankwirt, Kneipe, Bierausschank

Verschieden vom G. ist der Schenkwirt, dessen Gewerbebetrieb nur in Verabreichung von Getränken und Speisen besteht; die Benennungen: Krug, Kretscham, Wirtshaus, Wirtschaft, Restauration, Kaffeehaus etc. bezeichnen verschiedene Arten des Betriebs der Schenkwirtschaft. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist jeder Wirt Kaufmann, und wenn sein Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht, Vollkaufmann. Angestellte Kellner, Portiers, Hausdiener, Köche, Haus- und Zimmermädchen etc. sind Gewerbsgehilfen.“

(Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 1902–1920)


holzgeschnitzter Wegweiser zu einer Gastwirtschaft

Seit dem Mittelalter entstanden Gasthöfe, Gasthäuser und Gastwirtschaften auf dem Land und in den Städten. Abhängig vom erworbenen Privileg durften Getränke ausgeschenkt, Speisen angeboten oder in Herbergen Quartiere zur Übernachtung bereitgestellt werden.
Die erteilten Konzessionen konnte auf den Betreiber (Personenrecht), direkte Nachkommen (Erbrecht) lauten oder mit dem Gebäude verbunden sein (Realrecht).
Gelegentlich fanden sich Zünfte in größeren Städten.


„Speisewirth, Gastwirth, Restaurateur, Traiteur, Tracteur, derjenige, bei welchem man für Geld speisen kann; oder ein Wirth oder eine Wirthin, welche Andere für Bezahlung speiset, aber keine Gäste beherberget. Die Pflichten, welche dem Speisewirthe obliegen, sind: 1) Für gut zubereitete, schmackhafte Süiesen zu sorgen; 2) daß die Speisen in guten, reinen Geschirren aufgetragen werden; 3) daß der Tisch servirt sey, welches sowohl von dem Gedecke, dem Tischtuche, den Servietten, Gabeln, Messern, Löffeln und den Gläsern zu verstehen ist, als auch von den Speisen und Nebensachen derselben, als Brod, Salz, Pfeffer, Senf oder Möstrich, Wasser in den Karaffen usw. 4) daß beim Aufstehen eines Gastes dessen Stelle gleich wieder auf der Tafel gereiniget, die mit den Speiseresten besetzten Teller fortgenommen, die Servietten wieder ordentlich gelegt, Messer, Gabel und Löffel gewechselt, kurz Alles wieder so geordnet wird, als wenn Niemand zuvor da gespeiset, welches das gute Ansehen der Wirthstafel erhöhet; 5) für gute schnelle Bedienung zu sorgen; 6) Höflichkeit in der Behandlung der Gäste, wobei sowohl der Gastwirth, als seine Gattin, ihren Leuten, den Marqueurs und weiblichen Domestiken, als Muster vorleuchten muß, weil bei einer kurzen, ja schnöde, groben Behandlung der Gäste, wenn das Essen auch noch so gut ist, wohl Wenige ein solches Gasthaus besuchen werden. Ein solches Benehmen findet oft in dejenigen Restaurationen statt, die einen starken Zuspruch haben; und wenn man auch anfangs höflich war, so ändert sich doch das Betragen und die Pünktlichkeit in der Bedienung sehr bald, wenn der Besuch zunimmt; man glaubt dann die Höflichkeit und Pünktlichkeit nicht mehr nöthig zu haben, und rechtfertiget Alles mit dem Rufe der Anstalt, mit den gut zubereiteten Speisen; allein man irrt, und findet sich zuletzt doch betrogen; denn nicht das gute Essen allein empfiehlt, sondern auch die höfliche, gewandte und prompte Bedienung.“

(aus: Ökonomischtechnologische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats, Stadt, Haus und Landwirthschaft, und der KunstGeschichte in alphabetischer Ordnung. von Johann Georg Krünitz, 1833)


Auch giebt es an allen Orten gewisse Leute, welche sich davon nähren, Wein und Bier, gegen Bezahlung in der Maaß, in welcher es verlangt wird, auszuschenken. Solche Leute, welche von der Obrigkeit dazu berechtiget sind, heißen Wein- und Bierschenken, und wenn sie die Freyheit haben Gäste zu sezen, auch Reisende mit Wagen und Pferden aufzunehmen und zu bewirthen, Gastwirthe und ihre Bewohnung Wirthshaus, Gasthof oder Hotel. Ein guter Wirth muß also nicht nur ein geräumiges Haus mit vielen Zimmern für allerley Gattungen Menschen, und gute Ställe und Keller haben; sondern auch mit guten Betten, Haus- und Tischgeräthe, Speisen und Getränke, ingleichen mit gutem Gesinde und Aufwärtern versehen, er selbst aber reinlich, höflich und billig seyn – den Nuzen, die Bequemlichkeit und das Vergnügen seiner Gäste auf alle Weise zu befördern suchen, und sich dadurch eine häuffige Einkehr verschaffen. Gemeiniglich haben die Gasthöfe, ia selbst die kleinsten Schenken, gewisse Zeichen und Schilde, daduch sie von andern unterschieden, und den Passagiers und Fuhrleuten bekannt gemacht werden können.

(aus: Hrsg. J.S.Stoy. Bilder-Akademie für die Jugend. Nürnberg 1784)


Redewendungen und Sprichwörter

  • Was der Wirt schenkt, hängt er am Schilde aus.
  • Wo der Wirt vor der Tür steht, da sind nicht viele Gäste.
  • Je größer das Gastschild, je zäher das Fleisch.