Die Handschuhmacher

Die Arbeit der Handschuhmacher.

verschiedene Handschuharten
1920-22, Frankreich, [Larousse]

Seit 2011 gibt es in den Deutschland den Beruf des Handschuhmachers leider nicht mehr.


Berufsbezeichnungen

Handschuhmacher, Handschuhmacherin, Hennschingmacher (südhessisch), Hantscher, Móscheri (tirol.), Muschier (tirol.) , digitalarius, Handschuhschneider, Handschuhnäher, Händsching,

in anderen Sprachen
Englisch:glovemaker, glover
Französisch:ganier
Italienisch:guantaio
Lateinisch:Gloverus
Niederländisch:handschoenmaker
Polnisch:rękawicznik
Portugiesisch:luveiro
Rumänisch:mănușar
Russisch:перчаточник
Slowakisch:výrobcu rukavíc
Tschechisch:výrobce rukavic
Ungarisch:kesztyűs

Berufsfamilie: Lederverarbeitung
verwandte Berufe:   Gerber, Schneider


Zeichen und Symbole

Zunftwappen, Zunftzeichen, Handschuhmacher
1898

Der Handschuhmacher im Mittelalter

Sammelbild: Handschuhmacher
[Tengelmann-Sammelbild]

Der Hantscher um 1575.
Der Handschuh galt im Mittelalter

neben dem Marktkreuz als königlich Zeichen.
Damals war er wohl meist aus Metall,
hatte die Kampffaust im Streite zu schützen.
Um 1300 erscheint dann der zünftige Hantscher,
dessen Gewerbe jedoch erst viel später von einigem Rang,
darin mitunter auch Frauen tätig.
Es war das Handwerk meist schwach nur besetzt.
Schutzheiliger war ihm St. Otto,

der Bischof von Bamberg, Apostel der Pommern.


Ausbildung

Handschuhmacher, handwerklicher und industrieller Lehrberuf, abgeschlossene Volksschulbildung, Lehrzeit 3 Jahre,
zu den Leder- u. Rauchwarenberufen u. zur Berufsfamile der Feinlederverarbeiter gehörend.
Der Handschuhmacher verarbeitet schnittfertig zugerichtetes Glaeé-, Chair-, Nappa- oder Wild- u. Waschleder.
Er schneidet das Leder nach Schablonen zu u. näht die Teile mit der Nähmaschine zusammen.
In der Industrie wird das Zusammennähen von der Handschuhnäherin (Anlernberuf, Ausbildungszeit 1 J.) besorgt.
Der Beruf verlangt gute Gesundheit, geschickte Hände, Formen- u. Farbensinn.
Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung vor zuständiger Innung bzw. Industrie- u. Handelskammer.
Aufstiegsmöglichkeiten: Meisterprüfung, Werkmeister.

Selbständigmachung wenig aussichtsvoll.

(Quelle: Wörterbuch der Berufe von Justus Streller, 1953, Alfred Kröner Verlag Stuttgart)


Materialien und Werkzeuge

Leder (Fell genannt), Nähmaschine, Schere, Schablonen, Stanze


Arbeitsschritte

Handschuhrohling
1887
  • dollieren = Leder abschaben
  • fentieren = Zuschnitt ausstanzen
  • allongieren = Ränder beschneiden



Zuschnitt eines Handschuhe und Werkstatt
1825 – [Diderot]

Größen und Maße von Handschuhen

  • Größen in französischen Zoll = 1 „Strich“ (2,707 cm)
  • die Rebas-Länge in englischen Zoll = 11 „Strich“ (2,54 cm)

Die Handschuhgröße entspricht der rund um die Knöchel der Fingerwurzel ohne den Daumen gemessenen Weite.
Die Rebas-Länge wird gemessen vom oberen Ende des Daumenlochs bis zum Saum (also ohne das Daumenloch) und wird in „Knopf“ = 1 engl. Zoll angegeben („Knopflänge“). Ein 4-Knopf-Handschuh hat demnach eine Länge von 4 engl. Zoll = 3 3/4 frz. Zoll.

(Quelle: Alfons Hofer: Textil- und Modelexikon A-K. Band 1. Deutscher Fachverlag, 1997)


Gesundheitliche Risiken

Wenn der Handschuhmacher mit Blei präparierter Häuten verarbeitet, kann es beim Zerschneiden des Leders dazu führen, das der Handwerker giftige Stoffe wie Bleiglätte, Oxyclorid und Chromat einatmet, welches zu gesundheitlichen Schäden führen kann.


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Anekdoten

Der Handschuhhändler

„Ein Handschuhhändler, welcher eine Kiste voll seiner Handschuhe aus Frankreich nach Deutschland bringen wollte, gebrauchte folgende List. Nämlich es war ein Gesetz an den französischen Zollstätten, daß, wer mit einer Ware hinüber oder herüber will, der muß angeben „Wie hoch schätzest du sie“ wegen dem Zoll.
Sieht aber das Zollgericht, daß der Kaufmann oder der Krämer seine Ware viel zu gering anschlägt, damit er nicht viel dafür entrichten muß, so darf der Zollgardist sagen: „Gut, ich gebe dir so viel dafür, ich geb‘ dir auch zehn Prozent mehr, “ so muß sich’s dann der Krämer gefallen lassen. Er bekommt das Geld und das Zollgericht behält die Ware, die alsdann versteigert wird in Kolmar oder in Straßburg oder so. Solches ist listig ausgedacht, und man kann nichts dagegen sagen. Aber der Listigste findet seinen Meister.
Ein kaufmann, welcher zwei Kisten voll Handschuhe über den Rhein bringen wollte, verabredete zuerst etwas mit einem Freunde. Alsdann legte er in die eine Kiste lauter rechte Handschuhe, nämlich für die rechte Hand je zwei und zwei, in die andere lauter linke. Die linken schmuggelte er bei Nacht und Nebel herüber. Siehst du nichts, merkst du nichts? Mit den anderen kam er an der Zollstätte an.
„Was habt ihr in Eurer Kiste?“ „Pariser Handschuhe.“ „Wie hoch schlagt Ihr sie an?“ „Zweihundert Franken.“ Der Zollgardist betastete die Handschuhe; zart war das Leder, fest war es auch, fein die Naht, kurz sie waren 400 Franken wert zwischen Brüdern.
„Ich geb‘ Euch 200 Franken dafür,“ sagte der Zollgardist, „sie sind mein.“ Der Krämer sagte: „Sind sie Euer, so sind sie mein gewesen. Zehn Prozent sind auch Prosit.“ Also nahm er 220 Franken und ließ die Kiste im Stich. Freitags darauf in Speier im Kaufhaus, es war noch in der alten Zeit, kamen die Handschuhe zur Steigerung.
„Wer gibt mehr als zweihundertzwanzig?“
Die Liebhaber besichtigten die Ware. „Es schein,“ sagte der Freund des Krämers, „die LInken seien etwas rar.“ „Par bleu,“ sagte ein anderer, „es sind lauter rechte.“
Kein Mensch tat ein Gebot.
„Wer gibt zweihundert? – hundertfünfzig? – hundert? Wer gibt achtzig?“ – Kein Gebot. „Wißt Ihr was,“ sagte endlich der Freund des Krämers; „es kommen vielleicht viele Leute mit einzachten Armen aus dem Felde zurück.“ Es war anno 1813. „Ich geb‘ sechzig Franken!“ sagte er. Wem zugeschlagen wurde, war er. Wer vor Zorn des Henkers hätte werden mögen, war der überrheinische Zollgardist. Der angestellte Käufer aber hat hernach die rechten Handschuhe ebenfalls über den Rhein geschmuggelt. Siehst du nichts, merkst du nichts? und hat sie in Waldangelloch mit seinem Freunde wieder zusammen separiert und haben sie in Frankfurt auf der Messe für ein teures Geld verkauft. An dem Zollgericht aber hat der Krämer gewonnen: einhundertvierzig Franken und den Zoll. Item, wie sagt die Schrift? „Ich wußte nichts von der Lust,“ so das Gesetz nicht hätte gesagt: „laß dich nicht gelüsten!“

(aus: Schatzkästlein des Rheinischen Hausfreundes von Johann Peter Hebel)