Der Schornsteinfeger muss die Schornsteine der Häuser von unten wie oben ausfegen und vom Ruß befreien und darauf achten, dass die Schornsteine und Öfen den Brandschutzbestimmungen, also den feuerpolizelichen Festsetzungen, entsprechen. Sie müssen wissen, wie die Kamine und dier Feuerstätten gebaut sind.

Um sich bei der dreckigen und anstrengenden Arbeit zu schützen, trugen sie sehr schwere, verstärkte Kleidung – diese konnte bis zu 15 kg wiegen.
Dazu kamen dann noch die Kaminfeger-Ausrüstung: Eisenkugeln, Rohr- und Stoßbürsten, Handbesen, Cimperlinge, Krücken und ggf. auch Leitern.
Meistens fuhren die Kaminkehrer mit dem Fahrrad.
1895 wurden im Deutschen Reich 9404 beschäftigte Kaminkehrer gezählt, wovon 246 weiblich waren!
Berufsbezeichnungen
Essenkehrer, Hellefeger, Kaminfeger, Kaminkehrer, Kimmichkehrer, Kümichkehrer, Kemmetfeger, Schlotfeger, Schornsteinfeger, Schornsteinsteiger, Scottje
bayr: Kenderkehrer
friesisch: skoarstienreager
öster: Rauchfangkehrer
schweiz: Chämifeger
alban: oxhak fshij
baskisch: tximinia ekorketa
bosn: dimnjačara
dän: skorstensfejer
engl:sweeper, chimney sweep
esperanto: kamenpurigisto
estn: korstnapühkija
fin: nuohooja, sutari
franz: ramoneur
irisch: glantóir simléar
isl: sótari, strompinn sópa
ital: spazzacamino
kroat: dimnjačar
lett: skursteņslauķis
lux: Kamäin ugeluechter Razzia
ndl: schoorsteenveger
norw: piperengjører
poln: kominiarz
port: limpa-chaminés
rum: coșar
russ: трубочист
schwed: sotare, skorstensfejare
slowak: kominár
span: deshollinador
tschech: kominík
türk: baca temizleyicisi
ungar: kéményseprő
Zunft- und Berufszeichen
Die Arbeit der Kaminfeger
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Arbeitsgeräte der Schornsteinfeger
- Arbeitswelle
- Ausschlaggerät
- Besen (Flachstahlbesen, Leinbesen, Ofenrohrbesen, Stoßbesen)
- Bürsten (Heizkesselbürste, Kanalreinigungsbürste, Sturzzugbürste)
- Kehrwerkzeug (Fallgranaten, Kehrhexe, Kehrleine, Kehrstange, Krätzerblatt, Rollkugeln, Rußkelle, Schweizer Eisen)
- Kettenschleuderkopf
- Kombipumper
- Schaufeln (Kehrschaufel, Kohlenschaufel)
- Spannzange

Arbeitskleidung
Schornsteinfeger – Galerie
[…] daß auf dem lande nicht dieSchornsteinfeger, sondern die Hauswirthe selbst, ihre Schornsteine fegen.
[…] Wenn die Zeit zum Fegen vorhanden ist, muß jeder Hauswirth den Schornsteinfeger bestellen lassen, da derselbe denn höchstens 2 Tage nachher sich selbst zum Fegen einfinden oder einen tüchtigen Gesellen dazu schicken muß; … sonst aber muß er … zu rechter Zeit … von Haus zu Haus sich anmelden, in den Städten aber langsam durch die Gassen gehen und rufen: Caminfeger oder spazzo-camino, damit die Einwohner … so ihrer benöthiget sind, solche um so leichter haben und brauchen.
[…] Damit die Schornsteinfeger die Leute im Fegerlohn nicht übersetzen mögen, ist … eine gewisse Taxe vorgeschrieben.
[…] Zu denen übrigen Pflichten … der Schornsteinfeger gehöret, daß sie zu denen ordentlichen Feuervisitationen jederzeit mit zugezogen werden … ferner missen sie bey entstehendem Feuer sich ungesäumt einfinden, und ihre Schuldigkeit im löschen gewissenhaft verrichten.
(aus: Bergius, Johann Heinrich Ludwig: Neues Policey- und Cameral-Magazin. Leipzig, Weidmann und Reich. 1775-1780)
Schornsteine – Essen – Schlote
Chämifäger, schwarze Maa,
Häd es schwarzes Hämpli aa,
Nimmt de Bäse und de Lumpe,
Macht die böse Buebe z’gumpe.
Chämifäger, schwarze Maa,
Häd es ruessigs Hämpli aa,
Alli Wöschere vo Paris
Chönneds nümme wäsche wyß.
Kindergedicht aus der Schweiz
„Wenn ich des Morgens früh aufsteh
und den Schornstein fegen geh
sing ich mit fröhlichem Gemüt
Schornsteinfegers Morgenlied
Tralala la …
Ist auch rußig mein Gesicht
bin ich doch so häßlich nicht
wasch ich mich Sonntags weiß und rein
kann kein andrer schöner sein
Tralala…“
altes Kinderlied
Der Schornsteinfeger.
Mit dem Rauchfang wurden Herde und Kamine wohl versehen und
die Obrigkeit gebot, daß sie gutbgereinigt waren.
So fand ein Gewerbe Brot, das nach Mundart oder Landschaft
Kümichkehrer, Kemmetfeger und auch Schornsteinfeger hieß.
Hellefeger nannte Straßburg es im 13. Jahrhundert,
Kenderkehrer ist ein Name, der in Bayern wiederkehrt.
Städte förderten das Handwerk, nahmen es in Amt und Regel und
so sorgten weise Räte, daß kein Feuer Schaden täte.
„Schornsteinfeger bringen Glück“, sagen leichtgläubige Leute;
dieses Tun ist unbewiesen und das Sprüchlein ist von heute.
(Tengelmann-Sammelbild. Wahrhafftige und Eigentliche beschreibung von den Ständen, Zünften und Handwercken um 1575.)
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Schornsteinfeger weltweit
Regelungen und Gesetze
§7
Ein jeder Hauswirth, er sey wer er wolle, soll seine Schornsteine, so oft dieselben Kehrens und Reinigens bedürfen, besonders zur Winterszeit und wenigstens alle Jahre dreimal, […], tüchtig fegen und kehren lassen; derjenige, er sey Geistlicher, Eximirter, Bauer oder wer er wolle, dessen Schornstein brennen wird, daß die Funken oben herausfliegen, soll jedesmal zwei Thaler, und wenn das Feuer gar heraus brennet, vier Thaler Strafe seiner Gerichtsobrigkeit erlegen, derjenige aber, welcher das Geld nicht aufbringen kann, mit Gefängnisstrafe beleget werden.
§8
Wäre es aber, daß der Schornsteinfeger, welcher sich bei denen Hauswirthen zu rechter Zeit zu melden, und wenn er abgewiesen wird, solches der Gerichts-Obrigkeit anzuzeigen hat, nicht recht gekehret, oder gar zu kehren vergessen; so soll derselbe nicht nur vorgedachte Strafe dem Besitzer des Hauses wieder erstatten, sondern überdem annoch dafür nachdrücklich angesehen, dem Befinden nach, seines Privilegii verlustig erkläret und ein anderer bestellet werden.
§9
Sollte jemand seine Schornsteine kehren zu lassen säumig seyn, so soll der Schornsteinfeger, welcher deshalb ein Register, seinen Pflichten gemäß, halten muß, unaufgefordert hingehen, den Besitzer des Hauses daran erinnern, und wenn er es nöthig findet, zur Verhütung Unglücks, die Schornsteine kehren, seinen Lohn fordern, und wenn der Eigenthümer solches zu erlegen sich weigert, der Gerichts-Obrigkeit anzeigen, damit der Widerspenstige zur Zahlung angehalten werden könne.
§10
Die Schornsteinfeger soll fleißig Acht haben, ob die Mauern schadhaft, oder sonst etwas bei und an den Schornsteinen befindlich, woraus Gefahr zu besorgen, und sollen solches alsofort bei jeder Orts-Obrigkeit anzeigen, damit es schleunigst geändert und alle besorgliche Gefahr verhütet werde.
(aus: L.A.W. Lentz,Fr. H. von Strombeck: Provinzialrecht des Fürstenthums Halberstadt und der zu demselben gehörigen Graf- und Herrschaften Hohenstein, Regenstein und Oerenburg. 1827)
Schornsteinfeger als Glücksbote zum Neuen Jahr
Sprüche
- Schornsteinfeger und Höflinge kommen hoch hinauf, aber sie kriechen durch dunkle Kanäle und machen sich schwarz.
- Schornsteinfegers Esse ist am schlechtesten gekehrt.
- Ein Schornsteinfeger macht mehr voll als sieben Leute rein machen.