Die Bürgermeister


Die Bürgermeister sind Vorsteher einer Stadt- oder Dorfgemeinde.

Berufsbezeichnungen

Bürgermeister, Bürgermeisterin, Amtmann, Ortsvorsteher, Schultheiß oder Schulze (Bürgermeister eines Dorfes),
veraltet: borgermester, Burgermaister, Burgermeistere, Burgemeister, Consul, Rathsmeister, borgemeister
Dialekt: Bårgamasta, Bürgemasd, Berchermasder, Bürgermaster, Bürchermaster, Borchemāster

in anderen Sprachen
Belgisch:bourgmestre
Brasilianisch:prefeito
Bulgarisch:кмет, градоначалник
Dänisch:borgmester
Englisch:mayor, boroughmaster, burghermaster
Esperanto:urbestro
Finnisch:kaupunginjohtaja, kunnanjohtaja, pormestari
Französisch:maire, bourguemaitre, burgozmeistre
Griechisch:δήμαρχος
Isländisch:borgarstjóri, sveitarstjóri
Italienisch:sindaco
Kroatisch:gradonačelnik
Lateinisch:comarchus
Niederländisch:burgemeester
Norwegisch:ordfører
Polnisch:prezydent miasta, burmistrz
Portugiesisch:presidente da Câmara
Rumänisch:primar
Russisch:мэр
Schwedisch:borgmästare
Serbisch:градоначелник
Slowakisch:primátor, starosta
Spanisch:alcalde
Tschechisch:starosta
Türkisch:belediye başkanı, belediye reisi
Ungarisch:polgármester

Berufsfamilie: Beamte, Verwaltung
Spezialisierungen:   Oberbürgermeister
verwandte Berufe:   Politiker


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Bürgermeister (früher Burgemeister, v. mittelhochd. burc, d. h. Stadt), der oberste Verwaltungsbeamte einer städtischen, nach neuern Gemeindeordnungen auch einer ländlichen Gemeinde.
B. entstanden im 13. Jahrhundert, als die Bewohner der Städte durch Waffengewalt oder friedliche Übereinkunft die Vogtei weltlicher und geistlicher Fürsten mehr und mehr beschränkten und durch Handel und Gewerbe den Kaisern und Landesherren immer wichtiger wurden. Mit dem Recht, einen B. zu wählen, hatten die Städte ihre Verfassung vollendet; sie standen dadurch selbständig da, frei vom Einfluß landesherrlicher Behörden, bis mit der Ausbildung der Landeshoheit in neuerer Zeit die Landesregierungen wieder Einfluß gewannen und die Stadträte samt Bürgermeistern als Unterbehörden sich unterordneten.
Die B. gehen aus freier, in der Regel indirekter Wahl der Gemeindeangehörigen hervor; doch kommt es auch vor, daß sie von der Regierung ernannt werden, wie in Frankreich die Maires. Nach den neuern Gemeindegesetzgebungen erfolgt die Wahl der B. entweder nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren, wie in Preußen (12 Jahre), oder auf Lebenszeit, wie in Sachsen, oder es erfolgt, wie in Bayern, bei den rechtskundigen Bürgermeistern die Wiederwahl auf Lebenszeit. Die B. bedürfen der staatlichen Bestätigung. Wo die Gemeinde durch ein einziges kollegiales Organ vertreten wird, ist der B. in der Regel dessen Mitglied und Vorsitzender; wo dagegen die Gemeindevertretung aus zwei Kollegien besteht, ist er nur Mitglied und Vorsitzender der Gemeindebehörde (des Gemeinderats, Stadtrats, Magistrats).
Der B. hat die Leitung und Beaufsichtigung des ganzen Geschäftganges der städtischen Verwaltung, insbes. die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeindebeamten, den Vorsitz im Gemeinderate, die Vorbereitung der Vorlagen an die Gemeindeorgane und die Ausführung der gefaßten Beschlüsse. Er führt ferner die unmittelbare Aussicht und übt die Disziplin über die Gemeindebeamten. In den meisten Staaten ist er zugleich nach gewissen Richtungen hin Organ und Beauftragter der Staatsgewalt und insoweit nur von der letztern abhängig. Hierher gehört namentlich die Handhabung der Ortspolizei sowie die Besorgung aller örtlichen Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht besondere Behörden bestellt sind. Wo mehrere B. vorhanden sind, wechseln sie entweder in der Geschäftsführung ab, oder es ist der eine dem andern übergeordnet, in welchem Fall gewöhnlich der erstere den Titel Oberbürgermeister oder Erster B. führt. Einzelne Landesverfassungen räumen auch den Bürgermeistern gewisser Städte an sich oder auf Grund landesherrlicher Ernennung einen Sitz in der Landesvertretung ein.“

(Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 1902–1920)

Foto: Straßenschild
2019 Sachsen-Anhalt, Wittenberg – [Foto: Sulamith Sallmann]

Sprüche und Redewendungen

  • Betet für den alten Bürgermeister; der neue ist immer schlimmer.
  • Ein Bürgermeister ohne Witz, ein Schweinespiess ohne Spitz‘ und ein Ofen ohne Hitz‘, diese drei Dinge sind nicht viel nütz.
  • Einmal Bürgermeister, immer Bürgermeister.
  • Wo der Bürgermeister doktert, da ist nicht gut wohnen.
  • Der hat einen Bauch wie ein Bürgermeister.