Um ein guter Arzt zu werden, braucht es viel Zeit.
Um ein guter Arzt zu sein, braucht es Hingabe.
„Ein Abitur mit kleinem Latinum ist nötig, um das Studium der Medizin ergreifen zu können. Frühestens nach 11 Semestern Studium legt man das Staatsexamen ab, vor dem Studium muss man einen Krankenpflegedienst von 8 Wochen und während des Studiums eine Famulatur von 3 Monaten ableisten. Nach zwei Jahren (bezahlter) Assistententätigkeit an medizinischen Instituten und Kliniken kann man sich als praktischer Arzt selbständig machen. Wer während dieser Zeit noch eine Spezialausbildung durchläuft, kann sich als Spezialarzt betätigen. Vergegenwärtigt man sich, wie kompliziert der Aufbau und die Funktionen der Organe des menschlichen Körpers sind, dann ist verständlich , warum das Medizinstudium als eines der schwierigsten bezeichnet wird. Bedenkt man zudem, wie rasch sich neue Erkenntnisse an die Stelle früherer Anschauungen setzen, dass immer bessere und kompliziertere Behandlungsmethoden entwickelt werden und es heute Tausende von Arzneimitteln gibt, so kann man die sehr grossen Anforderungen, die im Arztberuf gestellt werden, wohl verstehen. Da aber Intelligenz und Technik nicht genügen, sondern die menschliche Hilfsbereitschaft und das persönliche Verantwortungsgefühl ebenso wichtig wie die Fachkenntnissse sind, wird vom Arzt auch in charakterlicher HInsicht Überdurchschnittliches verlangt.“
(aus: W.Leber/B.Burges: Der junge Mann vor der Berufswahl, Hallwag Verlag, 1966 Stuttgart)
Berufsbezeichnungen
Arzt, Doktor, Mediziner, Medicus (veraltet)
in anderen Sprachen
Bulgarisch: | … |
Dänisch: | … |
Englisch: | doctor, physician |
Esperanto: | … |
Französisch: | docteur, médecin |
Isländisch: | læknir |
Italienisch: | dottore, medeco |
Kroatisch: | liječnik |
Niederländisch: | … |
Norwegisch: | … |
Polnisch: | … |
Portugiesisch: | … |
Rumänisch: | … |
Russisch: | … |
Schwedisch: | … |
Slowakisch: | … |
Slowenisch: | … |
Spanisch: | médico |
Tschechisch: | … |
Türkisch: | … |
Ungarisch: | orvos |
Spezialisierungen: Augenarzt, Gynäkologe (Frauenarzt), HNO-Arzt, Orthopäde, Urologe, Psychologe, Gastrologe, Allgemeinarzt, Zahnarzt, Internist, Kinderarzt, Psychiater, Neurologe, Kardiologe
Berufsgruppe: Gesundheitsdienst, Radiologe, Chirurg, Anästhesist
verwandte Berufe: Bader, Heiler, Schamane, Physiotherapeut, Krankenschwester, Krankenpfleger, Heilpraktiker
„Arzt – akademischer Beruf, zur Berufsgruppe der Gesundheitsdienst-Berufe gehörend, dem die Behandlung erkrankter oder sich krank fühlender Menschen obliegt. Der Beruf verlangt kräftigen Körperbau, geschickte Hände, feines Tastgefühl, guten Gesichts- und Geruchssinn, Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit. Das Studium der Medizin, das an allen Universitäten (nach bestandenem ‚Physikum‘ [Zwischenprüfung nach dem 4. Semester] auch an den Medizinischen Akademien in Düsseldorf und Gießen) möglich ist und das s.g. kleine Latinum erfordert, dauert 10-11 Semester und schließt mit der ärztlichen Staatsprüfung, gegebenenfalls nachfolgender Promotion zum Dr. med.
Nach dem Physikum wird eine sechsmonatige Tätigkeit als Famulus 8die während der Ferien abgeleistet werden kann), nach der Staatsprüfung eine Assitententätigkeit von 12-15 Monaten verlangt. Dann erfolgt die staatliche Approbation, die das Recht verleiht, tätig zu werden. Das Recht, sich als Facharzt zu bezeichnen, hat ein approbierter Arzt, der sich einer drei- bis fünfjährigen Sonderausbildung in der betreffenden Fachabteilung eines Krankenhauses unter Leitung eines Facharztes unterzogen hat und von der Ärztekammer als Facharzt anerkannt worden ist. […]
Der Facharzt ist verpflichtet, seine Tätigkeit auf sein Fach zu beschränken. […]
Der Arzt ist freiberuflich tätig (meist zugleich in einem Vertragsverhältnis zu öffentlichen und privaten Krankenkassen stehend) oder als Angestellter in privaten Krankenhäusern, Heilanstalten, bei Privatversicherungsgesellschaften und Berufsgenossenschaften als Vertrauensarzt, ferner als Schiffsarzt, Sportarzt, Betriebsarzt und dergleichen oder als Beamter 8Amtsarzt, Bezirksarzt, Kreisarzt, Gerichtsarzt, gefängnisarzt, Stadtarzt, Schularzt, Hafenarzt, Arzt in öffentlichen Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten) oder als Hochschullehrer.„
(aus: Wörterbuch der Berufe von Julius Streller, 1953)
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