Zaunbauer und Zaunbauerin

Der Zaunbau ist im eigentlichen Sinne nicht als Beruf zu bezeichnen. So gibt es auch keine spezielle Ausbildung dafür. Vielmehr sollte man sich mit dem für den Zaunbau zu verwendenden Material auskennen. Die heute industriell hergestellten Fertigzäune sind meist nur eine Produktsparte unter anderen in dem jeweiligen Betrieb. Zäune haben eine lange Tradition und sind seit der Sesshaftwerdung der Menschen (möglicherweise leider) nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Sie gibt es in ganz schlichten Ausführungen bis hin zu Hochsicherheitszäunen.
Mitunter wurden auch Mauern als Zäune bezeichnet.
Berufsbezeichnungen
Zaunbauer, Zaunmacher, Zaunschneider
Zaunmacher in anderen Sprachen
bitte hier aufklappen:
Albanisch: | ndërtues gardhesh |
Bosnisch: | graditelj ograda |
Bulgarisch: | строител на огради |
Dänisch: | hegnsbygger, hegnsmager |
Englisch: | fence maker, fence builder |
Esperanto: | barilkonstruisto |
Estnisch: | aia ehitaja |
Finnisch: | aidan rakentaja |
Französisch: | constructeur de clôture |
Griechisch: | οικοδόμος φράχτη |
Isländisch: | girðingarsmiður |
Italienisch: | costruttore di recinzioni |
Kroatisch: | graditelj ograda |
Lateinisch: | saepe aedificator |
Lettisch: | žogu būvētājs |
Litauisch: | tvoros statytojas |
Niederländisch: | hek bouwer |
Norwegisch: | gjerdebygger |
Polnisch: | budowniczy ogrodzenia |
Portugiesisch: | construtor de cercas |
Rumänisch: | onstructor de gard |
Russisch: | строитель забора |
Schwedisch: | staket byggare |
Slowakisch: | staviteľ plotov, staviteľ oplotenia |
Slowenisch: | graditelj ograj |
Spanisch: | constructor de cercas |
Tschechisch: | stavitel plotu |
Türkisch: | çit oluşturucu |
Ungarisch: | kerítésépítő |
verwandte Berufe: Leiterbauer
Zäune
„Sowohl zur Sicherstellung vor Unfug, Beschädigung und Entfremdung durch Menschen, als vor Beschädigungen durch das Vieh, wie nicht minder oft zur Abrainung eines Eigenthums von dem andern, müssen auf dem Lande Felder, Wiesen, Gärten und Höfe umzäunt werden. Diese Umzäunungen sind sowohl in Betreff des Grundstückes, welches sie schützen sollen, als des Materials, aus welchem sie hergestellt werden, verschieden.„
[…]
(aus: Die landwirthschaftliche Baukunst. 1829. von Johann Philipp Joendl)
Zaunarten
Der Holzzaun
Ganz hölzerne Zäune sind ihrer kurzen Dauer wegen kostspielig, unterliegen steten Reparaturen und oftmaligen Erneuerungen. Die schlechteste Art ist jene, die aus aufgeschroteten Wänden besteht, welche durch kurze Querwände, über’s Kreuz geplattet, stehen gemacht werden. Man deckt sie gewöhnlich mit einem Satteldache von Schindeln oder Bretern, oder auf eine andere Art zu, doch schützt dies nicht vor ihrem baldigen Eingehen, indem diese Zäune früher von unten auf, der Erdnässe und des anliegenden Schnees wegen, faulen, wie man denn oft solche Zäune umgefallen sieht, die unten verfault, oben noch ziemlich gut sind. Muß ein Zaun schon ganz von Holz konstruirt werden, so ist es besser, Säulen (- Diese Säulen sollen, der längern Dauer wegen, von Eichenholz‚ und in Ermangelung desselben von harzigem Fähren = oder Lerchbaum genommen werden. Daß sie, so tief sie in die Erde zu stecken kommen, angebrannt werden sollen, ist wohl allbekannt-) einzugraben, zwischen diese Querriegel einzuziehen und an solche Breter zu nageln. Man lasse diese Breter unten etwas vom Boden abstehen, damit sie nicht so bald faulen können, nagle die einen Breter auf die Riegel so weit auseinander, daß die Deckbreter (zu welchen man die breiteren ausleset) die untern beiderseits 1 1/2, Zoll übergreifen, und nagle diese durch die untern mit so starken Nägeln, daß sie duch die beiden Bretstärken und noch tief genug in den Riegel greifen. Die Säulen lasse man in etwas vorstehen, schneide die
unteren Breter oben horizontal, die Deckbreter abrunde man halb zirkelförmig oben zu, so nimmt sich ein solcher Zaun gut aus, und ist fest und dauerhaft. Gibt man statt Bretern Latten, so ist hierbei das zu beobachten, was früher über Stachettenzäune gesagt wurde. Es ist hierbei, um sich die Arbeit zu erleichtern, nicht nöthig (obwohl besser), die Latten in die Riegel einzulassen; sie können mit stärkeren Nägeln auch nur glatt angenagelt und mit der Deckleiste festgehalten werden.
[…]„
(aus: Die landwirthschaftliche Baukunst. 1829. von Johann Philipp Joendl)
Wie baue ich einen Holzzaun?
1892, USA – [George A. Martin]
Werkzeuge und Geräte zum Holzzaunbau
1892, USA – [George A. Martin]
Drahtzäune
Stacheldraht
1892, USA – [George A. Martin]
Wie setzt man Stacheldrahtzäune?
1892, USA – [George A. Martin]
Werkzeug und Geräte zum Drahtzaunbau
1892, USA – [George A. Martin]
Rechtliches zum Zaunbau
Polizeibestimmungen von 1882
„Zaun. Pfosten 1,9 — 2,5 m auseinander, 13 und 13 cm bis 13 und 18 cm stark, 1/3 der Höhe eingegraben. Nagelspitzen nach der Seite des Eigentümers. In der Regel muss jeder Eigentümer eines Grundstückes den Zaun zur rechten Hand vom Haupteingang bauen und unterhalten, wobei eine nachträgliche Veränderung des Haupteinganges nichts ändert. Hat bisher ein Gebäude den Zaun unnötig gemacht, so muss derjenige, der das Gebäude wegnimmt, den Zaun bauen und unterhalten. Der Quer- oder Rückzaun muss von beiden gegen einanderstossenden Nachbarn angelegt und unterhalten werden. Die Scheidungen zwischen Höfen müssen in der Regel. 1,9 m, zwischen Gärten, sowohl in Städten als auf dem Lande 1,6 m hoch sein.„
(aus: Der Architekt und Maurermeister. Handbuch bei Entwurf, Veranschlagen und Ausführung städtischer und ländlicher Bauten unter Angabe der Polizeibestimmungen.
von Gustav Adler. 1882)
Wer setzt und unterhält den Grenzzaun? 1938
„Über diese Fragen herrschen häufig erhebliche Meinungsverschiedenheiten und Unklarheiten, trotzdem diese Angelegenheit genau geregelt ist. Maßgebend hierfür ist das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten«. Die nachstehend angeführten Paragraphen sind in Teil 1 Titel 8 zu finden.
Wenn ich ein Grundstück neu einzäune, dann muß ich zunächst einmal den Zaun auf meine Kosten setzen, der rechter Hand vom Haupteingang in den Garten oder in das Grundstück zu bauen ist (§ 162). Diesen Zaun muß ich auch weiterhin unterhalten. Zu diesem Zweck muß mir mein Nachbar zur Rechten gestatten, daß ich sein Grundstück betrete, sofern das notwendig ist. Das würde also beispielsweise dann der Fall sein, wenn ich den Zaun anstreichen will. Selbstverständlich ist, daß ich dem Nachbarn keinen Schaden verursache, für diesen bin ich haftbar.
Nun könnte einmal der Fall eintreten, daß ein Nachbar seinen Haupteingang vollkommen verändert. Da sagt § 163: Hat jemand durch einen neuen Bau seinen Haupteingang gänzlich geändert, so behält er dennoch in Rücksicht der zu unterhaltenden Zäune eben die Verbindlichkeit, welche er vor der Veränderung gehabt hat. Ich habe mithin den Zaun zur Rechten auf meine Kosten gesetzt und muß ihn auch weiterhin unterhalten. Nun wäre zu dem vorderen Zaun zu sagen, daß dieser selbstverständlich auch von mir erstellt werden muß, denn ich will doch mein Grundstück vollkommen gesichert abschließen.
Ein Grundstück hat in der Regel aber vier Seiten, was ist nun mit dem Zaun zur Linken? Den muß mein Nachbar zur Linken setzen, denn das ist ja doch die rechte Seite seines Grundstücks. Nun bliebe noch der hintere Zaun übrig, wer setzt ihn? Da sagt §167: Der Quer- und Rückzaun muß von beiden gegeneinanderstehenden Nachbarn gemeinschaftlich angelegt und unterhalten werden. Wegen dieser Unterhaltung gibt es häufig erhitzte Gemüter. Der eine Angrenzende findet, daß der Zaun erneuert werden müsse, der andere behauptet, er sei noch lange gut. Da gibt es nur den Wege der gütlichen Einigung, die vielleicht manchmal schwer zu erzielen. aber billiger und wegen des guten Einvernehmens besser ist als ein Prozeß. Die gemeinschaftliche Unterhaltung setzt übrigens voraus, daß das Eigentum des Querzaunes nicht feststeht oder aus der Lage zu vermuten ist, andernfalls ist nämlich der Eigentümer des Zauns allein unterhaltungspflichtig.
Nun könnte jedoch folgender Fall eintreten: Ich habe ein Grundstück in einer Gegend gekauft, wo noch keine Umzäunungen vorhanden sind, so daß ich gezwungen bin, alle vier Seiten einzuzäunen, Wenn ich nun später einen Nachbarn zur Linken bekomme oder einen. dessen Grundstück an der Rückseite meines Besitzes angrenzt, kann ich von diesem Nachbarn Ersatz verlangen? Nein, das kann ich nicht! Dazu sagt § 165: Wenn ein zur linken Hand neu anbauender Nachbar seinen Hof oder Garten schließen will, so muß er den daselbst vorhandenen Zaun seines Nachbarn zuı Unterhaltung übernehmen. § 166 sagt hierzu: Die Kosten der ersten Anlage aber ist er dem Nachbarn zu vergüten nicht schuldig. – Er muß also den Zaun unterhalten, vergüten braucht er die Anlagekosten nicht. Wenn der Nachbar aber eine städtische Behörde ist, ist sie nach einer Entscheidung des früheren Preußischen Obertribunals nicht verpflichtet, einen bis dahin garnicht vorhandenen Zaun aufzustellen.
[…]
Bei der Zaunfrage sind aber auch noch andere Umstände zu berücksichtigen. So sagt § 164: Hat bisher ein Gebäude die Haltung eines Zaunes unnötig gemacht, so muß der, welcher das Gebäude wegnimmt, den dafür anzulegenden Zaun bauen und unterhalten. Vielfach ist man auch über die Höhe der Scheidungen nicht im klaren. § 189 sagt: Scheidungen müssen in der Regel nicht unter 6, zwischen Gärten aber, sowohl in Städten als auch auf dem Lande, nicht unter 5 Fuß hoch 3 sein (3 Fuß = 1 m).
Die §§ 170 bis 174 behandeln dann schließlich noch die Anlage von lebenden Hecken. In allen Streitfällen zwischen Nachbarn muß stets ver- sucht werden, die schwebenden Fragen in Güte zu re- geln. Das geht auch bei gutem Willen und bei Entgegen- kommen von allen Beteiligten oft besser als man denkt.„
(aus: Gartenschönheit 19. 1939. Artikel von Paul Schütze)
Sprüche und Redeweisheiten
Buchempfehlung
- Fences, gates, and bridges; a practical manual. von George A. Martin. 1892, USA, NY